Gemäß Ziffer 10 des Befehls Nr. 42/90 des Ministers für Nationale Verteidigung
WIRD ANGEORDNET

1. Die in der Anlage aufgeführte Raketentechnik ist bis zum 20.04.1990 zur Übergabe an die Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte vorzubereiten. Dazu ist an der Bodenausrüstung die TW l durchzuführen und der EWZ-Satz 1:1 zu Lasten der anderen EWZ-Sätze aufzufüllen.

2. Die Übergabe der Militärtechnik erfolgt in den Standorten TAUTENHAIN, JENA, DEMEN und BRÜCK nach einem gesonderten Plan des Chefs Raketen- und Waffentechnischer Dienst im Ministerium für Nationale Verteidigung in Abstimmung mit dem Chef Raketentruppen und Artillerie der Landstreitkräfte in der Zeit vom 23. 04. bis 27. 04, 1990.

3. Durch die Offiziershochschule "Ernst Thälmann" und Militär-technische Schule "Erich Habersaath" sind die Startrampen 9P117M, Kontroll- und Prüffahrzeuge, Führungsstellen PU-1, Raketentransport-fahrzeuge und Lehrtrainingsraketen bis 10.04.1990 sowie alle anderen Geräte, einschließlich EWZ, des Raketenkomplexes bis 30.05.1990 an die Raketenbrigade im jeweiligen Versorgungsbereich zu übergeben.

4. Die eingelagerte OTR-Technik des RWTL-2 ist bis zum 06.04.90 zur RTeB-2 zu überführen.

5. Das EWZ der laufenden Versorgung sowie der Truppen-, operativen und zentralen Vorräte und Ausbildungsgeräte sind zu verpacken. Inhaltsverzeichnisse sind in zweifacher Ausfertigung (Anforderungsnummer und Anzahl) bis 30. 05. 1990 zu erstellen. Das EWZ ist jeweils in den Standorten TAUTENHAIN, JENA, DEMEN, BRÜCK und HENNERSDDRF zur Abholung zu konzentrieren. Der benötigte Transportraum in Ladeflächen Ural ist bis 10. 05. 1990 dem Chef Raketen- und Waffentechnischer Dienst im Ministerium für Nationale Verteidigung zu melden.

6. Die Träger 8K14 sind in die Bereitschaftsstufe 7 zu überführen und wie folgt zu verladen:
(1) in den RBr. einzeln auf 2T3
(2) in den BRTB doppelt auf 2T3 mit 2Scha3
(3) in der RTeB-2 doppelt, für den Eisenbahntransport vorbereitet.
Die Lehrtrainingsraketen, Schnittmodelle 8K14 und die ungenutzten Tankraketen sind einzeln zu verladen. Die Gefechtsköpfe der Lehrtrainingsraketen und der Schnittmodelle sind in Containern auf isothermischen Fahrzeugen zu verladen.

7. Die Beladepläne für Träger, Lehrtrainingsgeräte und Schnittmodelle sind bis 30.03.1990 mit Nummern der Geräte und der Fahrzeuge dem Chef Raketen- und Waffentechnischer Dienst im Ministerium für Nationale Verteidigung zu melden.

8. Tankraketen sind bis 30.05.1990 zu enttanken, zu neutralisieren und der RTeB-2 zur Verschrottung zuzuführen.

9. Die Startrampen 9P117M
- Nr. 902215 (5. RBr.) ist für das Militärhistorische Museum Dresden vorzubereiten (ist aber nicht übergeben worden);
- Nr. 3741Q1, 416022 (3. RBr.) ist der Spezialteil zu demontieren und als Lehrfahrzeug der Volksmarine bzw. der Luftverteidigung bis zum 30.07.1990 zu übergeben;
- Nr. 810261, 902809, 379111 (3. RBr.) ist der Spezialteil zu demontieren und das Basiskraftfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung der Luftverteidigung (2 Stück) bzw. der Volksmarine bis zum 30.07.1990 zu übergeben.

10. Mit Vertretern des Militärhistorischen Museums Dresden sind am 28.03.1990 in der 5. RBr. Absprachen zur Vorbereitung und Überführung der Startrampe (ohne Prüfpulte) mit Lehr- trainingsrakete (ohne Bordgeräte des Lenksystems) zu führen. Die Überführung der Startrampe ist bis 30.07.1990 abzuschließen.

11. Die Übergabe der Raketentechnik an die Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte erfolgt generell ohne Begleithefte in deutscher Sprache. Bei der Übergabe ist zu gewährleisten:
- appellmäßige Organisation des Übergabeprozesses,
- Erstauffüllung der Basisfahrzeuge,
- entsprechende technische und rückwärtige Sicherstellung,
- Übergabeprotokoll in zweifacher Ausfertigung.
Weitere Übergabemodalitäten werden nach Absprache mit dem Chef RWD der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte durch den Chef RWD im MfNV festgelegt.

12. Bei der Vorbereitung und Umsetzung von Kfz.-Technik sind die Forderungen der Richtlinie Nr. 054/8/036 des Chefs Kraftfahrzeugdienst im Ministerium für Nationale Verteidigung vom 22.03.1990 durchzusetzen.

13. Die Weiterverwendung der Militärtechnik, die nicht Bestandteil der Anlage ist, hat entsprechend Punkt l.(4) des Befehls Nr. 42/90 des Ministers für Nationale Verteidigung zu erfolgen.

14. Die Dienstvorschriften, Anleitungen und andere offene und VS-Dokumente, einschließlich der Begleithefte in deutscher Sprache, des Raketenkomplexes 9K72 sind in Zuständigkeit der Truppenteile/Verbände/Führungsorgane protokollarisch zu vernichten.
Alle offenen Originaldokumente in russischer Sprache werden mit der Technik übergeben.
Die Übergabe der VS-Dokumente an die Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte erfolgt über das MfNV.
Termin: 30.07.1990

15. Die Raketentreibstoffkomponenten (RT) sind mit Kräften und Mitteln der RBr. und BRTB bis zum 30.06.1990 der Raketentreibstoffbasis 2 (RTB-2) zuzuführen. Die Termine der Zuführung sind mit dem Leiter des Treib- und Schmierstoffdienstes im MfNV abzustimmen.

16. Die Übergabe der Auftank- und Transportanlagen gemäß Anlage hat erst nach Abschluss der Transporte der RT zu erfolgen:
a) an das KRR-18 (Volksmarine)
- 5 Stück AKC 4-255 BM; Gerätenummern 360, 361, 363, 2539 und 2542
- 5 Stück 9G29M; Gerätenummern 790525, 790526, 800504, 810525, 620529
b) an die Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte die übrigen Anlagen.
Die Übergabe hat in neutralisiertem, gereinigtem und getrocknetem Zustand bis 30.07.1990 zu erfolgen.

17. Die Anlagen zur Lagerung der Raketentreibstoffe in den RBr. und BRTB sind nach der Entleerung mit Kräften und Mitteln dieser Truppen zu neutralisieren, zu reinigen und zu trocknen. Die Demontage und der Abtransport dieser Anlagen ist mit Kräften und Mitteln des Leiters des Treib- und Schmierstoffdienstes zu realisieren.

18. Alle Belege zur Umsetzung/Abverfügung von Technik des Raketenkomplexes 9K72, die zeitlich vor dem Befehl 42/90 des Ministers für Nationale Verteidigung ausgestellt wurden, sind zu stornieren und der Verwaltung Raketen- und Waffentechnischer Dienst bis 30.04.1990 zurückzusenden.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 28.03.1990 in Kraft und ist außer der Urschrift bis zum 31.12.1992 zu vernichten. Sie ist wie der Befehl Nr. 42/90 des Ministers für Nationale Verteidigung zu verteilen.


Berlin, 27.03.1990        i.O. gez Goldbach / Generaloberst


Anlage

lfd. NrBezeichnungIndex
1.Startrampen9P117
2.Prüffahrzeug2W11
3.Prüffahrzeug9W41
4.EWZ-Fahrzeug2Schtsch1
5.Raketentransportfahrzeug2T3 (M, M1)
6.Isothermfahrzeug9F21/9F213
7.Führungsstelle9S436-1
8.Richtgerätesatz8Sch18
9.Lehrtrainingsträger- und GK8K14UT
10.TanktrainingsraketeGWM
11.Gefechtsträger8K14
12.Tankfahrzeug "B"9G29
13.Tankfahrzeug "O"9G30
14.Großtankwagen "0"AKC
15.Großtankwagen "B"AZG
16.Neutralisationsfahrzeug8T311
17.Flugzeugtransportkarre2T5