Vertrauliche Verschlußsache!
VVS-Nr.: A 924 018

(1) Die 3. und 5. Raketenbrigade operativ-taktischer Bestimmung sind im Zeitraum vom 01. 04. bis 30. 11. 1990 zur
3. und 5. Raketenbrigade taktischer Bestimmung 1n den Standorten TAUTENHAIN und DEMEM umzustrukturieren:
- 3. Raketenbrigade mit 4 Startrampen "Totschka" und 12 Startrampen "Luna-M"
- 5. Raketenbrigade mit 4 Startrampen "Totschka" und 8 Startrampen "Luna-M".
Die bisherige Unterstellung und Zuordnung zu den Versorgungsbereichen bleiben erhalten.

(2) Die Raketenbrigaden operativ-taktischer Bestimmung sind mit Wirkung vom 01.04. 1990 aus der Gefechtsbereitschaft herauszulösen.

(3) Die Startrampen, Prüf- und Führungstechnik, Raketentransportfahrzeuge und Träger des Komplexes 9K72 sind bis 30. 04. 1990 an die Westgruppe der Streitkräfte protokollarisch zu übergeben.

(4) Alle weitere im Rahmen der Umstrukturierung nicht mehr benötigte Bewaffnung und Ausrüstung sowie andere materielle Mittel sind bis 31.07.1990 in den Versorgungsbereichen umzusetzen bzw. nach Entscheid der zuständigen Bedarfsträger einer anderen Verwendung zuzuführen.

(5) Die Formierung der 3. und 5. Raketenbrigade taktischer Bestimmung ist ab 01.08.1990 zu beginnen und mit Herstellung der Gefechtsbereitschaft am 30.11.1990 abzuschließen.